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Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit in Deutschland

Kann mir jemand mehr über die Regeln zur steuerlichen Absetzbarkeit von Au-pair Kosten in Deutschland sagen?

Welche Kosten kann ich neben dem Taschengeld noch geltend machen?

Ist es wahr, dass es wichtig ist, welche Verteilung der Arbeitszeit zwischen Kindern und Haushalt im Vertrag festgelegt wurde?

2 AntwortenNeueste Antwort: vor 7 Jahre2 haben diese Frage 4223 Aufrufe

Suodata vastaukset

Kieli

Vastanneet

Liebe Family Germany,

neben dem Taschengeld können noch geltend gemacht werden:

  • Au-pair Versicherung
  • Zuschuss zum Sprachkurs
  • Kost und Logis - wie hoch die Beträge sind, die man für Kost & Logis absetzen kann, weiß leider nur der Steuerberater, wir können hier die Werte für 2014 verraten (diese werden aber jährlich angepasst)
    • 183,60 EUR für Logis
    • 224 EUR für Kost
  • weitere Kosten wie Nahverkehrsticket,...

Wichtig dabei: für alle Ausgaben muss es Belege in Form von Überweisungen auf das Konto des Au-pairs geben! Barzahlungen werden im Normalfall nicht anerkannt.

Bezüglich der Aufteilung zwischen Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt ist unser Wissenstand folgender:

  • Steht im Au-pair Vertrag keine Angabe zur Aufteilung zwischen Kinderbetreuung und Haushalt, wird von den Steuerbehörden im Normalfall eine Aufteilung von 50/50 angenommen
  • Viele deutsche Agenturen schreiben in ihren Verträgen eine Aufteilung von 80/20 fest, was für die meisten Familien vermutlich der Realität entspricht
  • Es ist aber auch möglich, im Au-pair Vertrag 100% Kinderbetreuung festzulegen (wenn Sie z.B. zusätzlich eine Haushaltshilfe haben, und das Au-pair sich tatsächlich nur um die Kinder kümmert), das wird dann auch von den Steuerbehörden so anerkannt

Welche Auswirkungen hat das nun auf den steuerlichen Absetzbetrag?

Tipp daher: Versuchen Sie, den Absetzbetrag für die Kinderbetreuungskosten voll auszuschöpfen und wenn dieser bereits ausgereizt ist, den Rest als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen - welche vertragliche Aufteilung zwischen Kinderbetreuung und Haushaltshilfe dafür notwendig ist, ist davon abhängig, wie viele Kinder Sie haben und ob es noch weitere Kosten für die Kinderbetreuung gibt (Kindergarten,...).

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter!

Liebe Grüße,

Maria vom connectAuPair-team

Im Zusammenhang mit Studentenvisa und Nebenjobs (siehe diese Frage) haben wir folgende aktuelle Information erhalten:

"Wird nun zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn noch kostenlose Unterkunft und Verpflegung gewährt, so wird deren Wert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit 223 € (Unterkunft) und 236 € (volle Verpflegung) dem Gehalt zugerechnet."

Ich gehe daher davon aus, dass die für 2016 absetzbaren Beträge sich auf folgende Beträge erhöht haben:

  • 223 EUR für Unterkunft / Logis
  • 236 EUR für für Verpflegung / Kost

Liebe Grüße,

Maria vom connectAuPair-team

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